Zum Inhalt springen

Förderung 2026: jetzt noch zu den alten Konditionen.

Zum Jahreswechsel ändern sich die Regeln für Solaranlagen und Wärmepumpen. Was bis 31.12.2026 noch gilt, was danach kommt und ob es bei Ihnen noch in diesem Jahr klappt.

–Tage bis zum 31.12.2026
Familie auf der Terrasse ihres Klinkerhauses mit Solardach

Photovoltaik und Speicher

Einen direkten Bundeszuschuss für Solaranlagen gibt es nicht. Diese Vorteile machen den Unterschied.

  • 7,7 ct/kWh

    Feste Einspeisevergütung für 20 Jahre

    Für Anlagen bis 10 kWp mit Eigenverbrauch, die bis zum 31.12.2026 in Betrieb gehen. Der Satz gilt 20 Jahre lang, darüber hinaus anteilig weniger.

    Inbetriebnahme bis 31.12.2026

  • 0 %

    0 % Mehrwertsteuer

    Auf Module, Wechselrichter, Speicher und Montage für Anlagen bis 30 kWp auf Wohngebäuden. Sie zahlen den Nettopreis.

  • steuerfrei

    Keine Einkommensteuer auf den Ertrag

    Einnahmen aus Anlagen bis 30 kWp auf Einfamilienhäusern sind von der Einkommensteuer befreit. Keine Steuererklärung für die Anlage.

  • Kredit

    KfW-Kredit 270

    Zinsgünstiger Kredit der KfW für Photovoltaik und Speicher, beantragt über Ihre Hausbank.

Wärmepumpe

Zuschuss der KfW auf die förderfähigen Kosten, für ein Einfamilienhaus bis zu 28.000 €. Der Antrag läuft über die KfW, wir helfen dabei.

  • 30 %

    Grundförderung Wärmepumpe

    KfW-Zuschuss auf die förderfähigen Kosten, für alle Eigentümer. Ab dem ersten Quartal 2027 sind nur noch 15 % vorgesehen.

    30 % bis Ende 2026

  • +16 %

    Klimageschwindigkeitsbonus

    Für selbst bewohnte Häuser, wenn eine funktionierende Öl-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gasheizung ersetzt wird. Sinkt ab Februar 2027 schrittweise.

    16 % bis 31.01.2027

  • bis +40 %

    Einkommensbonus

    Für Haushalte mit zu versteuerndem Einkommen bis 50.000 € im Jahr, gestaffelt. Insgesamt sind bis zu 80 % Zuschuss möglich.

Was sich ab 2027 ändert

  • Neue kleine Solaranlagen bekommen nach dem Kabinettsentwurf keine feste Einspeisevergütung über 20 Jahre mehr, nur noch eine Übergangszahlung für höchstens 36 Monate.
  • Die Grundförderung für Wärmepumpen sinkt nach der aktuellen Richtlinie von 30 % auf 15 %.
  • Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt ab Februar 2027 alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte.

Schaffen wir das noch 2026?

Für die Einspeisevergütung zählt der Tag, an dem die Anlage in Betrieb geht, nicht der Vertrag. Bis dahin liegen Termin vor Ort, Festpreis, Netzanmeldung und Montage, meist 8 bis 14 Wochen. Fragen Sie deshalb jetzt an. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob es bei Ihnen noch in diesem Jahr klappt.

Stand Oktober 2026. Regionale Programme: Hamburg fördert über die IFB nur die Unterkonstruktion auf Gründächern, in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern gibt es derzeit keine allgemeinen Landeszuschüsse für private Solaranlagen; einzelne Städte und Gemeinden fördern eigenständig. Das EEG 2027 ist vom Kabinett beschlossen, aber noch nicht verabschiedet, Details können sich ändern. Förderungen gibt es nur, solange Mittel vorhanden sind. Allgemeine Hinweise, keine Steuer- oder Rechtsberatung.

Was bringt eine Anlage auf Ihrem Dach?

Der Rechner zeigt Größe, Kosten und Ersparnis in einer Minute. Danach planen wir mit Ihnen vor Ort und nennen einen Festpreis.

Oder rufen Sie an: 040 34837647