Solarpflicht in Norddeutschland: was 2026 gilt
Jedes Bundesland regelt die Solarpflicht anders. Die Übersicht für Hamburg, Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Bremen und Mecklenburg-Vorpommern.
Redaktion Norddeutsche Energiewerke · Stand · 4 Min. Lesezeit
Kurz gesagt
In Hamburg, Niedersachsen und Bremen gilt 2026 eine Solarpflicht für neue Wohngebäude und auch bei einer grundlegenden Dachsanierung. Schleswig-Holstein verlangt Photovoltaik bei neuen Wohngebäuden, aber nicht bei der Dachsanierung. Mecklenburg-Vorpommern hat keine Solarpflicht.
Übersicht: Solarpflicht für Wohngebäude
| Bundesland | Neubau | Dachsanierung | Grundlage |
|---|---|---|---|
| Hamburg | ja, seit 2023 | ja, bei vollständiger Erneuerung der Dachhaut | § 16 Hamburgisches Klimaschutzgesetz |
| Schleswig-Holstein | ja, seit 2025 | nein | § 26 Energiewende- und Klimaschutzgesetz |
| Niedersachsen | ja, seit 2025 (ab 50 m² Dachfläche) | ja, seit 2025 bei Erneuerung der Dachhaut | § 32a Niedersächsische Bauordnung |
| Bremen | ja, seit Juli 2025 (ab 50 m² Dachfläche) | ja, seit Juli 2024 bei Erneuerung von mind. 80 % der Dachfläche | Bremisches Solargesetz |
| Mecklenburg-Vorpommern | nein | nein | keine Pflicht (Klimaschutzgesetz 2026 ohne PV-Pflicht) |
Die Regeln ändern sich häufig. Für Ihr konkretes Bauvorhaben ist die zuständige Bauaufsicht verbindlich. Wir prüfen die Vorgaben beim Termin mit.
Was die Pflicht in der Praxis bedeutet
- Ein Teil der Dachfläche muss mit Photovoltaik belegt werden. In Niedersachsen und Bremen sind es 50 Prozent der geeigneten Dachfläche.
- Oft kann eine Solarthermie-Anlage die Pflicht ebenfalls erfüllen.
- Wird das Dach ohnehin saniert, ist es der günstigste Zeitpunkt für Photovoltaik, weil das Gerüst schon steht.
Häufige Fragen
Gilt die Solarpflicht auch für bestehende Häuser?
Nur in einigen Ländern und nur bei einer grundlegenden Dachsanierung: in Hamburg, Niedersachsen und Bremen. In Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern nicht.
Was passiert, wenn ich die Pflicht nicht erfülle?
Es drohen Bußgelder, die je nach Land unterschiedlich hoch sind. Ausnahmen gibt es, wenn eine Anlage technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist.
